Ab 01.07.2025 mit großen Vorteilen für alle Terrassendach Bauherren.

Ab dem 01.07.2025 ist die neue Fassung der niedersächsischen Bauordnung in Kardt getreten. Die neue Fassung beinhaltet zwei wesentliche Vorteile für alle Terrassendach und Sommergartenbauer. Ab sofort sind folgende Terrassenüberdachungen und Sommergärften in Niedersachsen genehmigungsfrei:
1. Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 40 m2 Grundfläche
2. Wintergärten mit nicht mehr als 30 m2 Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe
wenn sie jeweils einen Abstand von mindestens 3 m zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Somit werden keine zeitaufwendigen und kostenintensive Baugenehmigungen mehr benötigt.
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